Wir bieten Ihnen die Pflege des Lichtraumprofils an
Das Lichtraumprofil kann bis zu einer Höhe von 7,50 Meter freigeschnitten werden. Auch dicke Äste sind mit unserer Astsäge kein Problem und können sauber abgeschnitten werden. Anschließend wird das anfallende Material zusammengeräumt und auf einen Container aufgeladen und abgefahren. Optional kann der Ausleger auch mit einer Astschere ausgestattet werden um Hecken und dünnere Äste zu schneiden.
Rückschnitt von Sträuchern vor allem im öffentlichen Verkehrsraum
Es kommt immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch Sträucher zugewachsen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch beeinträchtigt.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind die „Sichtdreiecke“ von jeder Bepflanzung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt das Sichtfeld, welches ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte. Ist dieses Sichtdreieck z. B. durch eine Hecke nicht mehr überschaubar, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich.
In all diesen Fällen sollten Hecken, Bäume und Sträucher soweit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.
Pflanzenpflege sei praktizierter Umweltschutz. Lediglich die Faktoren Verkehrssicherheit und -sicherungspflicht hätten einen höheren Stellenwert. Sonstige Arbeiten in diesem Zusammenhang, zum Beispiel das Freischneiden von Straßen und Wegen auf ihre ursprüngliche Breite oder das Entfernen überhängender Äste, dienen daher nicht zuletzt auch der Verkehrssicherheit beziehungsweise dem Schutz von privatem oder öffentlichem Eigentum. Zur Gefahrenabwehr darf daher sogenanntes “Totholz”, zum Beispiel ein abgestorbener Ast sofort entfernt, ein morscher Baum unverzüglich gefällt oder Wurzelschäden an Oberflächen von Straßen, Rad- oder Gehwegen beseitigt werden, natürlich auch außerhalb der genannten Fristen